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Arbeitszeiten
Gast
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#42
13.07.2021, 10:25
(13.07.2021, 10:07)Gasto schrieb:  
(13.07.2021, 10:00)Gast schrieb:  
(13.07.2021, 09:20)Gasto schrieb:  
(13.07.2021, 09:17)HGE schrieb:  Ich fange bald in einer GK an und bereue es jetzt schon. Die Arbeitszeit bis ca. 21/22 Uhr sagt mir gar nicht zu (Hut ab vor denen die das können). Meine Zusage für die Stelle war einfach zu überhastet. Wahrscheinlich werde ich mir unmittelbar nach Arbeitsbeginn bereits eine neue Stelle suchen.

Fazit: Kann den Threadersteller verstehen


Dann tritt die Stelle doch nicht an. Du kannst problemlos vor Jobbeginn kündigen.
Das findet dein zukünftiger Chef übrigens besser als einen Mitarbeiter, der nach drei Monaten schon wieder die Biege macht.
Ahnungslos sollte man nicht daher plappern. Es gibt genug Verträge, die eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausschließen und ggf. auch eine Vertragsstrafe vorsehen. Ist zulässig und nicht selten (hab ich z.B. auch). Kommt also drauf an, was beim Poster im Vertrag steht, und nicht, was Du so behauptest. Also bitte hier nicht in Unkenntnis etwas behaupten, was Unsinn ist.  

@HGE: Schau mal, ob die vorzeitige Kündigung bei Dir vertraglich ausgeschlossen ist. Wenn nicht, würde ich davon Gebrauch machen, wenn Du schon eine Alternative hast. Sonst anfangen und schnell eine Alternative suchen, falls es wirklich so schlimm wird. Arbeitslosigkeit solltest Du besser vermeiden.

Ich würde - wenn wir uns kennen würden - Geld darauf wetten, dass der Nichtantritt der Stelle gar keine Probleme auslöst, wenn man beim Partner anruft und ihm mitteilt, dass man sich doch nicht in der GK sieht. 

Und wieso? Weil jeder Neueinstieg in einer GK im Team erstmal Arbeit auslöst und man darauf keine Lust hat, wenn sowieso klar ist, dass der Typ in der Probezeit wieder kündigt.

Es ist aber nun etwas völlig anderes, jemanden anzurufen, darüber zu sprechen und einen ggf.  bestehenden vertraglichen Ausschluss aufzuheben, weil das auch im Interesse der Kanzlei liegt, als einfach zu kündigen, wenn das ausgeschlossen sein sollte. Das ist dann schlicht vertragswidrig und kann zu Problemen führen. Und die Aufhebung der Regelung sollte man sich auch schriftlich oder per email geben lassen - die Kündigung  muss ja ohnehin schriftlich erfolgen - allein ein Telefonat mit dem verständnisvollen Partner hat da nämlich mal überhaupt keine Aussagekraft, wenn HR Dich nach Eingang der Kündigung darauf hinweist, dass diese unzulässig ist.  

Ich habe ja nicht geschrieben, dass es nicht möglich oder ein unlösbares Problem sei. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass eine Aussage wie
 
"Dann tritt die Stelle doch nicht an. Du kannst problemlos vor Jobbeginn kündigen. ", 

die ersichtlich von jemandem ohne arbeitsrechtlichen Background kommt, und sich an einen Berufsanfänger richtet, in der Pauschalität nicht hilfreich ist, wenn man die konkrete Situation nicht kennt. Recht und Praxis sind 2 Paar Stiefel, wie man als Jurist wissen sollte. Klar ist eine vorherige Kontaktaufnahme sinnvoll-das ging aus Deinem ersten Post aber auch nicht hervor- und vielleicht ist das bzgl. des Vertrags von HGE ohnehin kein Thema. Aber als Jurist sollte man zumindest die Lage rechtlich korrekt beurteilen können, bevor man es erstmal auf die praktische Weise versucht. Speziell, wenn eben ein Anfänger fragt.
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Arbeitszeiten - von Hugo - 12.07.2021, 13:55
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