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  5. Wohlwollen im Examen
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Wohlwollen im Examen
Gast
Unregistered
 
#34
08.07.2021, 11:55
(07.07.2021, 20:21)Gast schrieb:  
(07.07.2021, 13:31)Gast schrieb:  
(07.07.2021, 13:01)NRW schrieb:  
(06.07.2021, 23:00)Gast schrieb:  Mir fallen dabei viele schlechtere Prüfungssysteme ein (etwa die medizinischen mündlichen Prüfungen an der Leiche vor einem einzelnen Prof., der alleine darüber entscheidet, ob man weiter kommt), aber tatsächlich kein besseres.

Da ich mal Medizin studiert habe: Die mündlichen Testate dienen rglm. nur der Abfrage der Vorbereitung und sind wiederholbar. Man fällt nicht sofort durch. Die Fragen sind rglm. auch sehr gut machbar. Es werden die Grundlagen abgefragt (anders: Juraexamen).

Ich habe übrigens auch mal Prüfervermerke gesehen und kann nur sagen: Sie geben einen Weg konkret vor und sagen an 2 - 3 Stellen (hier a.A. vertretbar, dann muss der Kandidat aber ... weiterprüfen). Mehr nicht. Ansonsten ist er klar auf eine Lösung ausgelegt.

Von wegen Praxisnähe: Was haben die strafrechtlichen Klausuren mit Praxis zu tun? Null. Dieser ganze Gutachten-Kram wie im Studium ist so weit weg von der Praxis...dann noch die Geschmäcker des Stils "wie man etwas richtig prüft". Puh.

Ein Bekannter von mir ist auch Korrektor/Prüfer und seine Ansichten sind manchmal echt weit weg von der AG und die Lösungen würde er selbst rglm. nicht so hinbekommen (was auch grds. nicht der Maßstab mehr sein muss), aber zeigt, dass das Examen alles prüft außer Praxisrelevanz oder das in der AG erlernte. Festzuhalten ist auch: In der Praxis muss ich nicht alles auswendig können in jedem Rechtsgebiet (oft ist man sowieso spezialisiert oder kann es eben recherchieren) und es ohne Nachdenken herunterschreiben können.

Das ist auch der Punkt, weshalb das Examen total verkrustet ist. Eine strafrechtliche Klausur mit 20 Spezialproblemen quer durch das StGB lösen, Prozessuales sowie Formalia beachten (letzteres bestenfalls vollständig, zB Anklageschrift), das alles in 5 Stunden und zur Hilfe hat man nur Fischer und ThP. Auf welche Praxis soll das bitte vorbereiten? Wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert. JEDER praktisch tätige Jurist arbeitet mit dem Internet und mit Online-Kommentaren (deutlich einfacher zu handlen, Stichwort Strg+F) und muss zumindest nicht in 5 Stunden vom ersten Lesen bis zum work product  Fälle von einer solchen Stofffülle abschließend und mit diesen bescheidenen Hilfsmitteln einer Lösung zuführen.

Klar, irgendwo prüft das Examen auch ab, ob man unter solch widrigen Bedingungen arbeiten kann, aber warum in dem Ausmaß, wo mittlerweile keiner mehr unter genau solchen Bedingungen arbeitet? Der juristische Arbeitsalltag hat sich stark gewandelt, der Examensmodus ist hingegen noch schlimmer geworden durch die anwachsende Stofffülle. Und am Ende kriegt man, wenn man mit genau diesem Modus nicht so gut klar kommt, bescheinigt, dass man halt kein guter Jurist sei, und viele Jobs bleiben einem verwehrt. Dieses System ist irgendwie seltsam.

Also mir ist kein Prüfungssystem bekannt, bei dem die spätere Praxis, für die die Befähigung abgeprüft werden soll, zutreffend abgebildet wird. Keine Simulation kommt an den Ernstfall heran. Die Klausuren zum Download bereitstellen und eine Frist setzen, die wegen des enormen Arbeitsanfalls mehrfach verlängert wird - wie in der Praxis eben üblich - dürfte auch keine aussagekräftigeren Ergebnisse produzieren. Auch Präsenzprüfungen mit Laptops und Beck und Juris würden die spätere Praxis nicht zutreffend abbilden. Als Verteidiger etwa muss man in der Hauptverhandlung den Druck aushalten und - Stichwort Widerspruchslösung - unmittelbar reagieren können, und kann nicht erst Unterbrechung beantragen, um mal im Büro praxisgerecht zu recherchieren. Das gleiche gilt für die Richterseite, wenn kreative Anträge kommen. Diese Fähigkeit, Fragestellungen „volley“ nehmen zu können prüft das bestehende System recht gut ab, und darum scheint es den verschiedenen Arbeitgebern auch zu gehen, allen voran der Justiz, die sehr daran interessiert ist, dass ein Proberichter am Amtsgericht sechs verschiedene Dezernate in drei Jahren bearbeiten kann, ohne unterzugehen.

Da hast du vermutlich recht. Man muss eben die Ausbildung als Ganzes reformieren und nicht die "Klausuren einfacher machen".

Was spricht dagegen, etwa statt der ZU- oder der A-, auch der StA-Klausuren eine Verhandlung zu simulieren? Vorher bekommt man eeine Akte, (Online-)Kommentare, Vorbereitungszeit X.
Man könnte je einen (Staats-)Anwalt sowie Richter in die Verhandlung setzen und die bewerten dann nach
-Zweckmäßigkeit gestellter Anträge
-Reaktion auf gestellte Anträge (ZU)
-Geschick in der Zeugenvernehmung usw.

Was dagegen spricht, ist einzig und allein, dass es zu teuer ist. Denn die LJPAs wissen, dass zumindest die Zweitkorrektur gar keine ist, sodass da faktisch keine Arbeit anfällt. Selbst wenn es so wäre, wäre es immer noch teurer (Anreise, Vorbereitung, "Verhandlung" Selbst kosten halt mehr Zeit).

Aber dann muss man die Kohle einfach mal in die Hand nehmen, wenn einem daran gelegen ist, gute Juristen auszubilden. Das ist aber nicht das Anliegen. Der Staat schöpft die Idealisten ab, die gut genug sind, weil die naturgemäß eh keine Wahl haben. Er schöpft auch die Feiglinge ab, die "einen sicheren Arbeitsplatz" wollen. Er kann in der Regel aus dem Vollen schöpfen und sich daher Reformbemühungen verwehren.

Das zu erwartende Gegenargument für diese Simulationen ist neben der Kostspieligkeit: Ja, aber da haben die Prüfer doch auch Beurteilungsspielraum. oder: ich kann halt nicht gut frei reden und werde nervös, unfair.

Ja, der Spielraum besteht. Der Unterschied ist: die Prüfung prüft weit eher ab, worauf es im Berufsleben ankommt. Bin ich ungeeignet, einen Ladendieb anzuklagen, weil ich in 5h kleine völlig konstruierte StA Klausur von 18 Seiten lösen kann? Wer glaubt das denn ernsthaft?

Wenn ich es als unfair empfinde, dass Reden vor Leuten mich nervös macht, sollte ich evtl nicht Jurist werden. "Da kann man doch aber nichts für". Ja, kann derjenige etwa etwas dafür, wenn er nicht schnell (praxisfern) mit der Hand schreiben kann. Oder dafür, dass er als Mann eben nicht so schön wie eine Frau schreibt und dafür Punktabzüge kriegt? Kann die juristisch sehr versierte Frau, die eine sehr überzeugende Art hat und top im freien Reden ist, etwas dafür, wenn sie mit Klausuren nicht zurecht kommt, wohingegen sie 500 Seiten Akten in der Station nur so durchballert und in der Verhandlung die Anträge stellt.

Das Problem ist primär, dass die Ausbildung (staatlicherseits) Rotze und die Prüfungen lebensfremd sind. Dass es nicht darum geht, gute Juristen auszubilden sieht man ua daran, dass der VV mit Strafzahlung pönalisiert wird.

Über kurz oder lang wird sich dieser Missstand zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland entwickeln.
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Wohlwollen im Examen - von Gast - 05.07.2021, 19:28
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