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  5. Inhalt der Anlage = vorgetragen ?
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Inhalt der Anlage = vorgetragen ?
Gast
Unregistered
 
#6
07.07.2021, 21:32
Puh das ist mir zu abstrakt gehalten, aber du kannst wahrscheinlich auch nicht konkreter werden, ohne Wiedererkennungseffekte zu erzeugen. Also wenn der Anwalt pauschal auf diese Anlage irgendwo verweist, zB über "Beweis: Anlage ..." oder indirekt, indem er den Inhalt vorträgt wie "mit Schreiben vom ... erklärte die Beklagte ..." (das dann die Anlage ist), ist es meine ich nicht verboten, die Anlagen vollständig zu lesen und daraus alles, was zum Antrag / Streitgegenstand gehört zu verwerten. Die Anlagen sollen ja gerade den Sachvortrag unterfüttern und ausfüllen/präzisieren bzw. auch um Details ergänzen.
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Nachrichten in diesem Thema
Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 13:36
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von HerrKules - 06.07.2021, 13:49
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:00
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:15
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RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Praktiker - 07.07.2021, 22:21
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 21:32
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 22:01


 

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