06.07.2021, 13:36
Die Klageschrift ist ziemlich miserabel geschrieben. Man versteht ganz einfach nicht, was das Problem sein soll. Es wird aber eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Darunter befindet sich insbesondere vorgerichtlicher Schriftverkehr. Damit ergibt das alles plötzlich Sinn.
Kann ich mir nach Belieben Infos aus den Anlagen herauspicken? Also auch ohne, dass diese in der Klageschrift/Klageerwiderung/... nochmals explizit erwähnt werden? Auch dann, wenn auch diese Anlagen zwar Bezug genommen wurde, aber dies bezüglich eines anderen Aspektes?
Kann ich mir nach Belieben Infos aus den Anlagen herauspicken? Also auch ohne, dass diese in der Klageschrift/Klageerwiderung/... nochmals explizit erwähnt werden? Auch dann, wenn auch diese Anlagen zwar Bezug genommen wurde, aber dies bezüglich eines anderen Aspektes?
Nachrichten in diesem Thema
Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 13:36
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von HerrKules - 06.07.2021, 13:49
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:00
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:15
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 23:54
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Praktiker - 07.07.2021, 22:21
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 21:32
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 22:01