05.07.2021, 23:13
(05.07.2021, 23:03)Gast schrieb: Danke! Gilt das auch bei anderen Mitarbeitern?
Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?
455 Absatz 1 ZPO: Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter nur als Partei, nicht als Zeuge. Sonstige Mitarbeiter als Zeugen.
Nachrichten in diesem Thema
Parteivernehmungen bei jur. Personen? - von Gast - 05.07.2021, 22:49
RE: Parteivernehmungen bei jur. Personen? - von Praktiker - 05.07.2021, 23:01
RE: Parteivernehmungen bei jur. Personen? - von Gast - 05.07.2021, 23:03
RE: Parteivernehmungen bei jur. Personen? - von Gast - 05.07.2021, 23:13
RE: Parteivernehmungen bei jur. Personen? - von Praktiker - 05.07.2021, 23:22








