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Streitgegenstände
Gast
Unregistered
 
#1
03.07.2021, 13:14
Hey, angenommen der Kläger verfolgt mit seiner Klage vor dem Amtsgericht zwei Streitgegenstände (3000 Euro) und (6000 Euro). Ist dann die Klage wegen der sachlichen Unzuständigkeit des Antrag über 6000 Euro nur teilweise unzulässig, sprich muss man die Zulässigkeit für jeden Streitgegenstand gesondert prüfen?
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Nachrichten in diesem Thema
Streitgegenstände - von Gast - 03.07.2021, 13:14
RE: Streitgegenstände - von HerrKules - 03.07.2021, 13:41
RE: Streitgegenstände - von Gast - 03.07.2021, 14:53


 

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