27.03.2018, 00:36
In der mündlichen Prüfung muss ja ein Aktenvortrag gehalten werden, der bei Überschreiten von 12 Minuten von den Prüfern abgebrochen wird. In der AG wurden bei uns schon einmal zu lange Vorträge gehalten ohne das konkret gesagt wurde, wie solche in der mündlichen Prüfung bewertet würden.
Vermutlich würde doch das bis dahin Gesagte bewertet und ein Abschlag vorgenommen oder? 0 Punkte wären vermutlich unverhältnismäßig oder wie seht ihr das?
Vermutlich würde doch das bis dahin Gesagte bewertet und ein Abschlag vorgenommen oder? 0 Punkte wären vermutlich unverhältnismäßig oder wie seht ihr das?
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Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 00:36
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von NRW - 27.03.2018, 05:47
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 08:42
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von LSA - 27.03.2018, 10:55
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 20:24
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 23:10
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast HH - 28.03.2018, 19:22