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  5. Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil
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Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil
Gast
Unregistered
 
#10
22.06.2021, 09:20
(22.06.2021, 08:27)Irrer schrieb:  Die Geschmäcker der Korrektoren sind unterschiedlich und die Frage, in welcher Tiefe man Probleme darstellt eine „prüfungsspezifische Wertung“. Sprich, es gibt kein richtig, kein falsch und die Sache ist weder gerichtlich noch im Widerspruchsverfahren überprüfbar :)
So ist es. Im Assessorexamen halte ich persönlich es für absolut verschmerzbar, sich auf das wirklich Wesentliche zu beschränken. Klar, in einer perfekten Welt zaubert man auch im 2. ein schulmäßiges Gutachten aufs Parkett. In der Realität hat man (oft) ein Zeitproblem. 

Dass man ein sklavisches Gutachten schreiben kann, hat man im 1. StEx bewiesen, sodass man mE im zweiten nicht zwingend der reinen Vollständigkeit halber alle Banalitäten festhalten muss. Wenn man also zwischen den Kritikpunkten "Gutachten" und "Eindringtiefe" wählen muss, würde ich immer die stilistisch pragmatische Herangehensweise wählen, um alle Probleme als solche zu behandeln.
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Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Dagobert - 21.06.2021, 19:40
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 21.06.2021, 20:03
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast BW - 21.06.2021, 20:13
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