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Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil
Gast BW
Unregistered
 
#3
21.06.2021, 20:13
(21.06.2021, 19:40)Dagobert schrieb:  https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/...usurtaktik

"Dem Zeitdruck in den Staatsanwaltsklausuren kann man jedoch mit einer bestimmten Technik Herr werden. Zunächst sollte man Tathandlung und zu prüfenden Tatbestand schon in die jeweilige Überschrift aufnehmen, ohne dies dann nochmals – ohne Mehrwert an Information – stets noch einmal in einem Obersatz zu wiederholen. Die sich anschließende Prüfung kann sich dann ausschließlich auf die problematischen Punkte beschränken, ohne gebetsmühlenartig unproblematische Tatbestandsmerkmale herunterzubeten.
Beispiel:
1.Tatkomplex: Das Geschehen im Supermarkt
I. Hinreichender Tatverdacht gegen F
A) § 242 Abs. 1 StGB durch Einstecken der DVD in die Jackentasche

Problematisch ist hier allein/zunächst, ob in dem Einstecken bereits eine vollendete Wegnahme i.S.v. § 242 Abs. 1 StGB liegt.
Ein derart verknappter Stil erfordert sicherlich etwas Mut. Daher gilt hier die Empfehlung, die vorgeschlagene Vorgehensweise zumindest einmal in einer Probeklausur vor dem Examen auszuprobieren. Sie werden sehen, dass Sie so die Staatsanwaltsklausuren besser zeitlich bewältigen und zudem die wirklichen Probleme des Falles sogar angemessen vertiefen können. Ein Erfolgserlebnis mit diesem Stil wird Ihnen die notwendige Sicherheit geben, ihn auch im Examen anzuwenden."

Hat das jemand von euch mal so durchgezogen, also unproblematische Dinge komplett weggelassen? 

In allen bisherigen Klausurbesprechungen wurde uns nahegelegt, auch die unproblematischen Punkte, wenn auch nur kurz, im Urteilsstil anzusprechen.
Ich kann mir vorstellen, dass das beim ein oder anderen Korrektor sehr schlecht ankommt.

Habe ich letzte Woche im Examen in der StA Klausur exakt so angewendet und zeitlich hat das ganz gut gepasst. Bin just-in-time fertig geworden und habe so alle Probleme halbwegs ausführlich aufs Papier bringen können.
Das Ergebnis steht offensichtlich noch aus, daher kann ich jetzt noch nicht offiziell dazu raten.  Selbst wenn es dafür leichte Abzüge geben sollte, überwiegen für mich aber die Vorteile und ich würde es definitiv wieder so handhaben.
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Nachrichten in diesem Thema
Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Dagobert - 21.06.2021, 19:40
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 21.06.2021, 20:03
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast BW - 21.06.2021, 20:13
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 21.06.2021, 20:30
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Nein - 21.06.2021, 21:06
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 22.06.2021, 00:21
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Nein - 21.06.2021, 21:09
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Praktiker - 21.06.2021, 22:12
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Irrer - 22.06.2021, 08:27
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 22.06.2021, 09:20
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von El Oso - 22.06.2021, 09:46
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 22.06.2021, 11:21
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 22.06.2021, 17:08
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RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 22.06.2021, 19:45
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Praktiker - 22.06.2021, 23:55
RE: Strafrecht - verkürzter Gutachtenstil - von Gast - 25.06.2021, 10:26


 

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