• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Auftreten vor Gericht
Antworten

 
Auftreten vor Gericht
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.126
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
19.06.2021, 22:47
(19.06.2021, 11:45)Gast schrieb:  
(17.06.2021, 22:20)Praktiker schrieb:  Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.

Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.

Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.

Hier am VG (danach ist ja auch ausdrücklich gefragt) ist das regelmäßig ein Problem, weil in erster Linie um Rechtsfragen gestritten wird und die Argumente im schriftlichen Verfahren schon ausgetauscht worden sind. Ich würde in der mV keine Schriftsatzfrist einräumen, nur weil ein Anwalt sich rechtlich nicht vorbereitet hat.


Würde ich im Zivilprozess auch nicht. Aber sie hat ja Angst vor überraschenden Fragen, auf die sie sich nicht vorbereiten konnte. Dass sie sich vorbereitet, unterstelle ich mal, denn das ist natürlich das Naheliegendste, um nicht in unangenehme Situationen zu kommen.

Was man als Richter (hoffentlich, jedenfalls ist es nicht der Regelfall) nicht tut, ist, den Anwalt vor dem Mandanten vorzuführen. Zumal bei Berufseinsteigern. Ich bin daher sicher, dass es nicht schlimm werden wird. Und ansonsten kommt die Souveränität sicher auch mit der Erfahrung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2021, 22:49 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Auftreten vor Gericht - von Auftreten vor Gericht - 17.06.2021, 22:08
RE: Gast - von Praktiker - 17.06.2021, 22:20
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 11:45
RE: Gast - von Praktiker - 19.06.2021, 22:47
RE: Gast - von HerrKules - 17.06.2021, 22:44
RE: Gast - von Praktiker - 18.06.2021, 15:46
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 09:11
RE: Auftreten vor Gericht - von Gast - 19.06.2021, 11:50
RE: Auftreten vor Gericht - von Threaderstellerin - 20.06.2021, 00:52


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus