19.06.2021, 22:47
(19.06.2021, 11:45)Gast schrieb:(17.06.2021, 22:20)Praktiker schrieb: Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.
Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.
Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.
Hier am VG (danach ist ja auch ausdrücklich gefragt) ist das regelmäßig ein Problem, weil in erster Linie um Rechtsfragen gestritten wird und die Argumente im schriftlichen Verfahren schon ausgetauscht worden sind. Ich würde in der mV keine Schriftsatzfrist einräumen, nur weil ein Anwalt sich rechtlich nicht vorbereitet hat.
Würde ich im Zivilprozess auch nicht. Aber sie hat ja Angst vor überraschenden Fragen, auf die sie sich nicht vorbereiten konnte. Dass sie sich vorbereitet, unterstelle ich mal, denn das ist natürlich das Naheliegendste, um nicht in unangenehme Situationen zu kommen.
Was man als Richter (hoffentlich, jedenfalls ist es nicht der Regelfall) nicht tut, ist, den Anwalt vor dem Mandanten vorzuführen. Zumal bei Berufseinsteigern. Ich bin daher sicher, dass es nicht schlimm werden wird. Und ansonsten kommt die Souveränität sicher auch mit der Erfahrung.
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Auftreten vor Gericht - von Auftreten vor Gericht - 17.06.2021, 22:08
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 11:45
RE: Gast - von Praktiker - 19.06.2021, 22:47
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 09:11
RE: Auftreten vor Gericht - von Gast - 19.06.2021, 11:50
RE: Auftreten vor Gericht - von Threaderstellerin - 20.06.2021, 00:52