16.06.2021, 22:10
Hallo Freunde, ich habe mir folgendes Beispiel ausgedacht, bin mir aber nicht sicher, wie man dort die Gesamtstrafe bildet. Vielleicht wisst Ihr es:
Beispiel: Der Angeklagte wurde mit Urteil vom 10.10.2020 wegen einer Körperverletzung, die er am 10.10.2019 (Urteil 1) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Mit Urteil vom 10.11.2020 wird der Angeklagte wegen einer Körperverletzung, die er am 13.10.2020 (Urteil 2) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Mit Urteil vom 10.01.2021 wird der Angeklagte wegen einer Körperverletzung, die er am 10.09.2019 (Urteil 3) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Die Urteil wurden bislang noch nicht vollstreckt.
Das Urteil 1 dürfte in das Urteil 3 einbezogen werden, da die Tat aus Urteil 3 vor dem Urteil 1 begangen wurde. Auch das Urteil 2 dürfte in das Urteil 3 einbezogen werden, da die Tat aus Urteil 3 vor dem Urteil 2 begangen wurde. Wie wirkt es sich nun aber aus, dass das Urteil 2 nicht in das Urteil 1 einbezogen werden kann, da die das aus Urteil 2 nachdem Urteil 1 begangen wurde?
Beispiel: Der Angeklagte wurde mit Urteil vom 10.10.2020 wegen einer Körperverletzung, die er am 10.10.2019 (Urteil 1) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Mit Urteil vom 10.11.2020 wird der Angeklagte wegen einer Körperverletzung, die er am 13.10.2020 (Urteil 2) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Mit Urteil vom 10.01.2021 wird der Angeklagte wegen einer Körperverletzung, die er am 10.09.2019 (Urteil 3) begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Die Urteil wurden bislang noch nicht vollstreckt.
Das Urteil 1 dürfte in das Urteil 3 einbezogen werden, da die Tat aus Urteil 3 vor dem Urteil 1 begangen wurde. Auch das Urteil 2 dürfte in das Urteil 3 einbezogen werden, da die Tat aus Urteil 3 vor dem Urteil 2 begangen wurde. Wie wirkt es sich nun aber aus, dass das Urteil 2 nicht in das Urteil 1 einbezogen werden kann, da die das aus Urteil 2 nachdem Urteil 1 begangen wurde?
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Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Gast - 16.06.2021, 22:10
RE: Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Landvogt - 16.06.2021, 22:40
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