16.06.2021, 19:59
Ich stehe auf dem Schlauch... meine Klägerin begehrt die Herausgabe verschiedener Sachen. Dabei trägt sie immerzu vor Eigentümerin zu sein. Ein Anspruch aus 985 fällt aber raus weil sie keine Beweise dafür vorlegt und der Beklagte bestreitet.
Jetzt müsste ich doch eigentlich auch noch sämtliche anderen Herausgabeansprüche ansprechen weil sie ja dafür nur ihre Stellung als Besitzer darlegen müsste. Aber irgendwie kommt mir das falsch vor aber ich kann es nicht begründen. Sie will ja ihr Eigentum, das hat sie deutlich gemacht...
Kann mir jemand helfen und mein schlechtes Gefühl mit einer Begründung bestätigen oder muss ich die ganzen anderen AGLs jetzt echt noch prüfen? (Mein Ausbilder meinte eigentlich es wäre ein einfach gelagerter Fall weil sie ihre ET-Position nicht überzeugend darlegen könnte was mein Gefühl natürlich bestärkt nicht noch anderes anzusprechen außer 985)
LG
Jetzt müsste ich doch eigentlich auch noch sämtliche anderen Herausgabeansprüche ansprechen weil sie ja dafür nur ihre Stellung als Besitzer darlegen müsste. Aber irgendwie kommt mir das falsch vor aber ich kann es nicht begründen. Sie will ja ihr Eigentum, das hat sie deutlich gemacht...
Kann mir jemand helfen und mein schlechtes Gefühl mit einer Begründung bestätigen oder muss ich die ganzen anderen AGLs jetzt echt noch prüfen? (Mein Ausbilder meinte eigentlich es wäre ein einfach gelagerter Fall weil sie ihre ET-Position nicht überzeugend darlegen könnte was mein Gefühl natürlich bestärkt nicht noch anderes anzusprechen außer 985)
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Herausgabeklage - von Gast - 16.06.2021, 19:59
RE: Herausgabeklage - von Gast - 16.06.2021, 20:32
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