15.06.2021, 10:43
Gewürdig wird sowieso nur, wenn auch ein positiv ergiebiges Beweismittel gegeben ist. Gibt es nur ein negativ ergiebiges, dann kann der Kläger den Beweis ja gar nicht führen, womit ein (möglicher) Gegenbeweis gar keine Rolle spielen kann.
Soweit die Dogmatik. Der BGH erkennt ja aber z.T. die informatorische Anhörung als eine Art informelles Beweismittel an. Gibt es eine solche, was ja sehr oft der Fall ist, könnte man m.E. also doch wieder auf den Gegenbeweis eingehen.. Diese Aufwertung der informatorischen Anhörung passt wohl nicht so ganz in die Dogmatik der ZPO, da hakt es an einigen Stellen (oder ich habs nicht kapiert, dann klärt mich auf;)).
Soweit die Dogmatik. Der BGH erkennt ja aber z.T. die informatorische Anhörung als eine Art informelles Beweismittel an. Gibt es eine solche, was ja sehr oft der Fall ist, könnte man m.E. also doch wieder auf den Gegenbeweis eingehen.. Diese Aufwertung der informatorischen Anhörung passt wohl nicht so ganz in die Dogmatik der ZPO, da hakt es an einigen Stellen (oder ich habs nicht kapiert, dann klärt mich auf;)).
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Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 04:29
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 07:01
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 22:17
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 08:08
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RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 16:14
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 16:53
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 23:07
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von HerrKules - 15.06.2021, 10:43