14.06.2021, 16:14
(14.06.2021, 08:42)Gast schrieb: Das dürfte falsch sein oder? Die Würdigung des Zeugen macht ja nur Sinn, wenn das Beweismittel ergiebig war?
Nein, in dieser Absolutheit nicht. Er könnte so offensichtlich missgünstig sein und zum Nachteil des Klägers gelogen haben, dass man das Gegenteil als bewiesen ansehen muss. Das wollte ich ausschließen; für den Regelfall hast Du natürlich Recht. Überzeugen, dass die Aussage stimmt, muss man sich natürlich nicht. Stimmt, das hätte man besser formulieren können

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Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 04:29
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 07:01
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 22:17
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 08:08
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 08:42
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 16:14
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 16:53
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 23:07
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von HerrKules - 15.06.2021, 10:43