14.06.2021, 11:11
(14.06.2021, 11:01)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich bin in einer Kanzlei als Rechtsanwältin angestellt. Wir machen für eine andere Kanzlei regelmäßig Terminsvertretungen. Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich jede zweite Vertretung selbst abrechnen darf.
Wie mache ich das am besten? Also muss ich was bestimmtes bei der Rechnung beachten? Und wie bzw. wo gebe ich das am besten in der Steuer an?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Keine Steuer(-rechts-)beratung.
Wenn selbst abrechenbar, ist das unter eigener Rechnung, ansonsten ganz normal abzurechnen. Wie es mit der Frage einer zweiten anwaltlichen Tätigkeit neben der Kanzlei aussieht, ist berufsrechtlich zu klären
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Terminsvertretung - Abrechnung - von Gast - 14.06.2021, 11:01
RE: Terminsvertretung - Abrechnung - von GAsst - 14.06.2021, 11:11