14.06.2021, 08:08
So selten ist das nicht, aber immer wieder lustig, warum man vor Klageerhebung nicht mal nachfragt, was der einzige Zeuge wirklich wahrgenommen hat.
"Der insoweit beweisbelastete Kläger hat den Nachweis nicht erbracht. Insbesondere hat der von ihm benannte Zeuge X nicht bekundet, dass ..., sondern vielmehr ... Der Zeuge ist glaubhaft, da... Dafür, dass das Gegenteil der Angaben des Zeugen zutrifft, was der Klage allein zum Erfolg verhelfen könnte, gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte. Sonstige Umstände, die für die Darstellung des Klägers sprechen würden, sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich."
"Der insoweit beweisbelastete Kläger hat den Nachweis nicht erbracht. Insbesondere hat der von ihm benannte Zeuge X nicht bekundet, dass ..., sondern vielmehr ... Der Zeuge ist glaubhaft, da... Dafür, dass das Gegenteil der Angaben des Zeugen zutrifft, was der Klage allein zum Erfolg verhelfen könnte, gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte. Sonstige Umstände, die für die Darstellung des Klägers sprechen würden, sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich."
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Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 04:29
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 07:01
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 22:17
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 08:08
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 08:42
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 16:14
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Gast - 14.06.2021, 16:53
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von Praktiker - 14.06.2021, 23:07
RE: Selber den Gegenbeweis erbracht? - von HerrKules - 15.06.2021, 10:43


