12.06.2021, 16:11
(12.06.2021, 14:17)Stiller Beobachter schrieb: Hallo,
weiß jemand, ob man bereits einen Verlagsvertrag erhalten kann, wenn bislang „nur“ die Gutachten vorliegen, die Verteidigung allerdings noch aussteht?
Es heißt ja, dass die Verlage ohnehin nur die Noten der Gutachten als maßgeblich ansehen und eine Verschiebung nach oben oder unten kommt ja durch die Verteidigung kaum zustande.
Danke im Voraus!
Ja, das dürfte gehen. Ich habe mich sofort mit den Gutachten an Verlage gewandt, um Angebote einzuholen. Soweit ich mich erinnern kann, hat auch nie jemand danach gefragt, ob ich in der Folge die Doktorprüfung vollständig bestanden habe.
Zur Unterschrift kam es in meinem Fall allerdings erst, nachdem ich schon die Mündliche hatte, weil der Termin zügig angesetz wurde und die renommierten Verlage auch gerne mal nen Moment brauchen. Insoweit ist mein Fall vielleicht nicht zu 100% mit deinem vergleichbar.
Ich rate aber in jedem Fall dazu, so früh wie möglich die Veröffentlichung in die Wege zu leiten.
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Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Stiller Beobachter - 12.06.2021, 14:17
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von NRWrio - 12.06.2021, 16:11
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Stiller Beobachter - 12.06.2021, 16:19
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Xariego - 15.06.2021, 20:18