11.06.2021, 17:23
Ergänzung: Natürlich ist der Hinweisbeschluss nicht anfechtbar, sondern die Zurückweisung. Man könnte daher (wahrscheinlich meinst Du das) einen kurzen Hinweis zur Rechtslage geben und den Sachverhalt erst im Zurückweisungsbeschluss darstellen. Dann fängt man aber wieder von vorne an, weshalb man gescheiter schon den Hinweis so aufbaut und dann in der Zurückweisung nur noch Bezug nimmt.
Nachrichten in diesem Thema
Zurückweisungsbeschluss - von Lilo - 05.06.2021, 09:42
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 05.06.2021, 09:59
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Hessens - 05.06.2021, 13:07
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Lilo - 05.06.2021, 15:06
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 05.06.2021, 15:30
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Hessens - 05.06.2021, 15:34
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Timo - 06.06.2021, 11:20
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 06.06.2021, 12:47
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Praktiker - 06.06.2021, 19:37
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 11.06.2021, 14:47
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Hessens - 11.06.2021, 16:49
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Praktiker - 11.06.2021, 17:19
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Praktiker - 11.06.2021, 17:23
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 11.06.2021, 18:39


