15.03.2013, 16:30
Totaler Quatsch. So was gibt es natürlich nicht. Voraussetzung für den Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist nur, dass man das 1. Examen hat und nicht vorbestraft ist. Ab einem gewissen Alter kann man nach dem 2. Examen nur bestimmte Berufe nicht mehr ergreifen (z.B. Beamtenberufe, Notar...).
Nachrichten in diesem Thema
Frist Anmeldung zum 2. Examen? - von Miomir - 15.03.2013, 13:12
RE: Frist Anmeldung zum 2. Examen? - von Lawyer - 15.03.2013, 14:52
RE: Frist Anmeldung zum 2. Examen? - von dubidu - 15.03.2013, 16:30
RE: Frist Anmeldung zum 2. Examen? - von ProBono - 16.03.2013, 12:42
RE: Frist Anmeldung zum 2. Examen? - von abc - 21.03.2013, 16:07