05.06.2021, 15:34
GastDa kannst du die Gründe ganz kurz halten und auf den vorangegangenen Hinweisbeschluss Bezug nehmen.
Richtig, du musst dich allerdings mit der Stellungnahme des Berufungsklägers auf den Hinweis der Kammer auseinandersetzen und erläutern, warum auch diese der Berufung nicht zum Erfolg verhilft.
Einer Sachverhaltsdarstellung bedarf es nur, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist, also Beschwer über 20.000,-€ liegt.
Richtig, du musst dich allerdings mit der Stellungnahme des Berufungsklägers auf den Hinweis der Kammer auseinandersetzen und erläutern, warum auch diese der Berufung nicht zum Erfolg verhilft.
Einer Sachverhaltsdarstellung bedarf es nur, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist, also Beschwer über 20.000,-€ liegt.
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Zurückweisungsbeschluss - von Lilo - 05.06.2021, 09:42
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 05.06.2021, 09:59
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Hessens - 05.06.2021, 13:07
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Lilo - 05.06.2021, 15:06
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 05.06.2021, 15:30
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Hessens - 05.06.2021, 15:34
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Timo - 06.06.2021, 11:20
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 06.06.2021, 12:47
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RE: Zurückweisungsbeschluss - von Praktiker - 11.06.2021, 17:23
RE: Zurückweisungsbeschluss - von Gast - 11.06.2021, 18:39