31.05.2021, 20:37
Danke für die Rückmeldung!!
Tatsächlich wird der Zweitgutachter das bessere Erstvotum gekannt haben. Es wäre mir einfach ein persönliches Anliegen, die Argumente nochmals vorzubringen. Und Angriffsgläche gibt es ja allein durch die Diskrepanz. Die Mühe ist mir dabei nicht wichtig. Irgendwo ist man ja Jurist mit Leib und Seele.. Habe ich dann etwas zu verlieren?
1 Punkt würde tatsächlich etwas an der Gesamtnote hinter dem Komma etwas ausmachen. Habe Angst, dass doch irgendwelche unvorhersehbaren Kosten oder gar eine Verschlechterung auf mich zukommen, auch wenn ich anderslautend recherchiert habe..
Praktiker
Nein, gerade nicht. Er soll die Ausübung seines Beurteilungsspielraumes überdenken, es geht also nicht (nur) um justiziable Fehler.
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Zweitgutachter aber doch das Erstgutachten gekannt und die Lösung gleichwohl kritisiert. Dass er das jetzt auf den Widerspruch hin anders sieht, ist doch eher unwahrscheinlich? Und was, wenn andersrum der Erstgutachter, der jetzt das Zweitgutachten liest, die Lösung doch nicht mehr toll findet? Dann ist auch nichts erreicht.
Schließlich: bist Du sicher, dass der Notenunterschied überhaupt auf dieser unterschiedlich beurteilten Lösung beruht?
Wenn Du es versuchst, würde ich raten, möglichst knapp und nur auf den Punkt abzuzielen. Es ist ziemlich Aufwand, sich in die längst abgehakte Klausur wieder reinzudenken, und der Korrektor weiß ja nicht, dass Du eh nicht vors VG gehen wirst. Je größer die Mühe, desto geringer vielleicht die Lust, einen Fehler als doch nicht so schwer wiegend ansehen zu wollen...
Tatsächlich wird der Zweitgutachter das bessere Erstvotum gekannt haben. Es wäre mir einfach ein persönliches Anliegen, die Argumente nochmals vorzubringen. Und Angriffsgläche gibt es ja allein durch die Diskrepanz. Die Mühe ist mir dabei nicht wichtig. Irgendwo ist man ja Jurist mit Leib und Seele.. Habe ich dann etwas zu verlieren?

Praktiker
(31.05.2021, 16:06)Gast schrieb: Und du müsstest Bewertungsfehler finden - wurde z. B. der Antwortspielraum verletzt? -...
Nein, gerade nicht. Er soll die Ausübung seines Beurteilungsspielraumes überdenken, es geht also nicht (nur) um justiziable Fehler.
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Zweitgutachter aber doch das Erstgutachten gekannt und die Lösung gleichwohl kritisiert. Dass er das jetzt auf den Widerspruch hin anders sieht, ist doch eher unwahrscheinlich? Und was, wenn andersrum der Erstgutachter, der jetzt das Zweitgutachten liest, die Lösung doch nicht mehr toll findet? Dann ist auch nichts erreicht.
Schließlich: bist Du sicher, dass der Notenunterschied überhaupt auf dieser unterschiedlich beurteilten Lösung beruht?
Wenn Du es versuchst, würde ich raten, möglichst knapp und nur auf den Punkt abzuzielen. Es ist ziemlich Aufwand, sich in die längst abgehakte Klausur wieder reinzudenken, und der Korrektor weiß ja nicht, dass Du eh nicht vors VG gehen wirst. Je größer die Mühe, desto geringer vielleicht die Lust, einen Fehler als doch nicht so schwer wiegend ansehen zu wollen...
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Überdenkungsverfahren - von Gast GPA - 31.05.2021, 12:55
RE: Überdenkungsverfahren - von Gast - 31.05.2021, 16:06
RE: Überdenkungsverfahren - von Praktiker - 31.05.2021, 18:07
RE: Überdenkungsverfahren - von Gast - 31.05.2021, 20:37
RE: Überdenkungsverfahren - von GastGPA - 01.06.2021, 11:44
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