31.05.2021, 16:06
(31.05.2021, 12:55)Gast GPA schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Durchführung eines Überdenkungsverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahrens? Wegen einer 3 Punkte-Diskrepanz einer Kalausur, überlege ich, mich argumentativ mit dem Zweitvotum auseinanderzusetzen und im Falle des Nichterfolges den Widerspruch aus Kostengründen zurück zu nehmen..
Ist natürlich ein wenig Arbeit, aber da ich von meiner Lösung überzeugt war und dies jedenfalls auch der Erstvotant, überlege ich, ob es nicht einen Versuch wert ist, höflich die Stärken der Klausur hervorzuheben. Dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat, ist mir bewusst. Es geht auch nicht ums Bestehen oder eine besondere Notengrenzen, sodass das Einschalten eines Anwaltes wohl eher unverhältnismäßig wäre. Meint ihr, ich habe etwas zu verlieren? Bestimmt bin ich nicht die Einzige, die mit diesem Gedanken spielt und bin über jeden Hinweis/Erfahrungen dankbar.
Hallo,
es können u. U. Kosten anfallen und dich Zeit kosten.
Es stellt sich die Frage, inwiefern deine Gesamtnote denn überhaupt besser werden würde, da eine einzelne Klausur ja nicht sooo viel ausmacht.
Und du müsstest Bewertungsfehler finden - wurde z. B. der Antwortspielraum verletzt? -...
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Überdenkungsverfahren - von Gast GPA - 31.05.2021, 12:55
RE: Überdenkungsverfahren - von Gast - 31.05.2021, 16:06
RE: Überdenkungsverfahren - von Praktiker - 31.05.2021, 18:07
RE: Überdenkungsverfahren - von Gast - 31.05.2021, 20:37
RE: Überdenkungsverfahren - von GastGPA - 01.06.2021, 11:44
RE: Überdenkungsverfahren - von Gast 2 - 11.01.2022, 22:49