28.05.2021, 11:16
(28.05.2021, 06:48)Gast schrieb:(28.05.2021, 02:16)Gast schrieb: Für die Sachrüge dürfen doch ausschließlich die Feststellungen des Urteils herangezogen werden. Es darf sich also nur aus den Feststellungen selbst ein Widerspruch ergeben.
Das ist nicht richtig. Das Revisionsgericht prüft auf die Sachrüge Rechtsfehler anhand der Urteilsgründe. Es kann in allen Teilen Fehler beanstanden, auch in Beweiswürdigung und Strafzumessung.
Also wir haben das anders gelernt und im Assex Skript ( meine ich ) steht es auch. Natürlich sollen Fehler in der Beweiswürdigung und Strafzumessung innerhalb der Sachrüge beanstandet werden, aber eben nur auf Grundlage der Urteilsfeststellungen. Du darfst dafür nicht das Verfahrensprotokoll zb. heranziehen.
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Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 13:34
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 14:14
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 00:11
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 02:16
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RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Landvogt - 28.05.2021, 14:51
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 18:03
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von HerrKules - 28.05.2021, 20:26