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  5. Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?!
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Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?!
GastGast
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#10
21.05.2021, 12:02
(20.05.2021, 21:30)Gast schrieb:  Hallo miteinander!

Ich bin nun seit  fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.

Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.

Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?

Kenne das Problem aus meiner alten Kanzlei. 

zB: 

a) Ermittlungsverfahren. Ich halte es für sinnvoll, eine Stellungnahme abzugeben. Chef meint: machen wir generell nicht (Hingergrund: Gebühr gibts ja auch ohne). 

b) Chef weist mich an, gegenüber der Rechtsschutz XYZ zu behaupten, damit eine Zusage wahrscheinlicher ist. War mE nicht mehr im Graubereich... 

Habe bei a) trotzdem gemacht und bei b) konsequent ihm zum unterschreiben vorgelegt. 

Das Problem ist die Divergenz zwischen berufsrechtlichen Regelungen und Realität des AV. Das Berufsrecht hat den klassischen freiberuflichen RA vor Augen.
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Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:30
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:34
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 23:31
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