20.05.2021, 21:30
Hallo miteinander!
Ich bin nun seit fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.
Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.
Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?
Ich bin nun seit fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.
Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.
Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?
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Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:30
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:34
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 23:31
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Arbeitnehmer - 21.05.2021, 08:53
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RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast Gast - 21.05.2021, 11:19
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