20.05.2021, 20:16
Guten Abend,
über Für und Wider von gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann man viel diskutieren und wurde hier ja schon viel diskutiert.Ich habe hierzu eine sehr konkrete Frage (und erlaube mir daher auch einen separaten Thread), die möglicherweise schon einige hier im Forum betroffen hat oder irgendwann betreffen wird.
Meine Situation: Ich bin Anfang des Jahres in die Anwaltschaft gegangen, werde nach meiner derzeitigen Einschätzung aber mittelfristig, also in 2-3 Jahren, in die Justiz wechseln (klar, Einschätzung kann sich ändern, aber mal als Hypothese, Notenhürden stehen dem jedenfalls nicht im Weg). Das ist ja ein alles andere als seltener Werdegang. Meine Frage nun: Wenn der mittelfristige Gang in die Justiz wahrscheinlich ist – würdet ihr dann jetzt sofort noch als Anwalt in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn ich schon jetzt wechsle, kann ich als Anwalt die niedrigen PKV-Beiträge "mitnehmen", die PKV-Nachteile (hohe Beiträge im Alter, wenn man viele Kinder hat) betreffen aber (soweit ich das verstehe) ja nicht das Jetzt und sie betreffen einen später als Richter nicht in dem Maße, dass man sich als Richter gegen die PKV entscheiden würde. Außerdem würde ich jetzt schon kerngesund in die PKV wechseln, sodass ich das Risiko eliminiere, dass zwischen jetzt und dem Staatsdienst gesundheitlich was passiert, das mir die Aufnahme in die PKV erschwert.
Übersehe ich da was? Haben die Richter hier im Forum, die vorher Anwälte waren, das auch so gemacht? Bzw. hätten es rückblickend besser so gemacht?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
über Für und Wider von gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann man viel diskutieren und wurde hier ja schon viel diskutiert.Ich habe hierzu eine sehr konkrete Frage (und erlaube mir daher auch einen separaten Thread), die möglicherweise schon einige hier im Forum betroffen hat oder irgendwann betreffen wird.
Meine Situation: Ich bin Anfang des Jahres in die Anwaltschaft gegangen, werde nach meiner derzeitigen Einschätzung aber mittelfristig, also in 2-3 Jahren, in die Justiz wechseln (klar, Einschätzung kann sich ändern, aber mal als Hypothese, Notenhürden stehen dem jedenfalls nicht im Weg). Das ist ja ein alles andere als seltener Werdegang. Meine Frage nun: Wenn der mittelfristige Gang in die Justiz wahrscheinlich ist – würdet ihr dann jetzt sofort noch als Anwalt in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn ich schon jetzt wechsle, kann ich als Anwalt die niedrigen PKV-Beiträge "mitnehmen", die PKV-Nachteile (hohe Beiträge im Alter, wenn man viele Kinder hat) betreffen aber (soweit ich das verstehe) ja nicht das Jetzt und sie betreffen einen später als Richter nicht in dem Maße, dass man sich als Richter gegen die PKV entscheiden würde. Außerdem würde ich jetzt schon kerngesund in die PKV wechseln, sodass ich das Risiko eliminiere, dass zwischen jetzt und dem Staatsdienst gesundheitlich was passiert, das mir die Aufnahme in die PKV erschwert.
Übersehe ich da was? Haben die Richter hier im Forum, die vorher Anwälte waren, das auch so gemacht? Bzw. hätten es rückblickend besser so gemacht?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
Nachrichten in diesem Thema
Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Forumsgast - 20.05.2021, 20:16
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 20.05.2021, 21:49
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 20.05.2021, 22:05
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 20.05.2021, 22:15
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 20.05.2021, 22:20
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 20.05.2021, 23:19
RE: Gerade Anwalt, später Richter: Jetzt schon die die PKV gehen? - von Gast - 21.05.2021, 11:50