17.01.2018, 16:41
Die Chancen mit einem bestandenen zweiten Versuch sind genauso wie mit einembestandenen ersten Versuch: es kommt drauf an, was für eine Note du erzielst und auf was für Jobs du dich dann bewirbst. Die paar Monate mehr oder weniger interessieren absolut niemanden. Ich würde das daher gar nicht groß hervorstellen, sondern im Lebenslauf einfach schreiben, dass das Ref von Datum x - Datum y ging (sind dann halt ein paar Monate mehr, aber 1) wirds wahrscheinlich niemanden interessieren oder gar auffallen und 2) kannst du ansonsten immer noch sagen, dass du beim ersten Mal durchgefallen bist). Letztlich zählt für den Arbeitgeber nur, ob du dsa Examen mit welcher Note für den Job hast - aber ob da wer 9 oder 12 Semester Jura studiert hat und 24 Monate oder 29 Monate Ref gemacht hat, interessiert nicht die Bohne. Du hast (gehen wir jetzt jedenfalls mal von aus) das Examen und gut ist. Lass dich bloß nicht runterziehen oder mach dich klein, weil es ja "nur" im zweiten Anlauf geklappt hat - totaler Blödsinn und unnötige Gedanken.
Nach Jobs Ausschau zu halten ist sicher nicht verkehrt. Solltest du DEN Job für dich entdecken, dann würde ich da vllt sogar auch mal anrufen und fragen, ob du dich trotzdem schon bewerben kannst (und dann unter der Bedingungen dass du das Examen mit den vorausgesetzten Punkten hast)...es kommt ja auch drauf an, wo du hin willst. Generell ist der Stellenmarkt momentan aber so gut wie seit Jahren nicht mehr, ich denke daher nicht, dass du lange arbeitslos sein würdest, wenn du das Examen hast (selbst wenn es nur ein "ausreichend" sein sollte) - es sei denn du willst nun unbedingt Stellen die dann halt notenmäßig einfach nicht erreichbar sind (aber auch davon gehen wir jetzt halt mal nicht aus).
Solltest du aber zB wissen, dass du gerne in einer Kanzlei xyz bei dir in der Umgebung arbeiten wollen würdest oder hsat grad eh Langeweile, weil alle anderen "Normalschreiber" in der Wahlstation sind, dann würde ich mir an deiner Stelle einen jur. Nebenjob suchen. Vllt klappt über den dann auch direkt der Einstieg. Ansonsten: entspanne nochmal udn fahr in den Urlaub. :-D
Nach Jobs Ausschau zu halten ist sicher nicht verkehrt. Solltest du DEN Job für dich entdecken, dann würde ich da vllt sogar auch mal anrufen und fragen, ob du dich trotzdem schon bewerben kannst (und dann unter der Bedingungen dass du das Examen mit den vorausgesetzten Punkten hast)...es kommt ja auch drauf an, wo du hin willst. Generell ist der Stellenmarkt momentan aber so gut wie seit Jahren nicht mehr, ich denke daher nicht, dass du lange arbeitslos sein würdest, wenn du das Examen hast (selbst wenn es nur ein "ausreichend" sein sollte) - es sei denn du willst nun unbedingt Stellen die dann halt notenmäßig einfach nicht erreichbar sind (aber auch davon gehen wir jetzt halt mal nicht aus).
Solltest du aber zB wissen, dass du gerne in einer Kanzlei xyz bei dir in der Umgebung arbeiten wollen würdest oder hsat grad eh Langeweile, weil alle anderen "Normalschreiber" in der Wahlstation sind, dann würde ich mir an deiner Stelle einen jur. Nebenjob suchen. Vllt klappt über den dann auch direkt der Einstieg. Ansonsten: entspanne nochmal udn fahr in den Urlaub. :-D
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Jobchancen nach zweitem Versuch - von Gast - 17.01.2018, 12:06
RE: Jobchancen nach zweitem Versuch - von Max - 17.01.2018, 14:06
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