10.05.2021, 19:27
(10.05.2021, 11:49)Gast schrieb: Hallo Forum,
durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.
Das würde dann ins Protokoll aufgenommen werden. Zusätzlich würde der Beschluss wohl auch nochmal ausgefertigt werden. Eine Teileinstellung nach 153 stpo habe ich (StA) aber mich nie erlebt. Da macht man dann einfach 154.
Nachrichten in diesem Thema
Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 11:49
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 19:27
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 19:28
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 19:30
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 22:22
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 12.05.2021, 22:10
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 12.05.2021, 23:23