10.05.2021, 19:00
(04.05.2021, 09:24)Gast schrieb: Tatsächlich gibt es in nds nur die Zeitgrenze. Irgendwann wird deine Unterhalsbeihilfe auf den Verdienst angerechnet. Die Grenze lag mWn bei Gehaltsstufe A13 gesamt, also Unterhaltsbeihilfe + Nebenverdienst, das entspricht wohl irgendwas um 2.700 € Nebenverdienst.
Stand: Februar 2020
Das stimmt so nicht, ich hatte bei der zuständigen Stelle angerufen und die nette Dame meinte, dass die Zuverdienstgrenze bei der Hohe der Unterhaltsbeihilfe, also bei aktuell ca. 1.200 € liegt. Alles, was du darüber verdienst, wird dir von deiner Beihilfe gekürzt. Und natürlich die 8h/Woche, die du nicht überschreiten darfst.
Nachrichten in diesem Thema
Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:08
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:11
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:13
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:20
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:24
RE: Nebenverdienst - von MEGast - 10.05.2021, 19:00
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 10:20
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 10:28