10.05.2021, 11:49
Hallo Forum,
durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.
durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.
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Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 11:49
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 19:27
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RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 19:30
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 10.05.2021, 22:22
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 12.05.2021, 22:10
RE: Einstellung in der Hauptverhandlung - von Gast - 12.05.2021, 23:23