04.05.2021, 09:24
Tatsächlich gibt es in nds nur die Zeitgrenze. Irgendwann wird deine Unterhalsbeihilfe auf den Verdienst angerechnet. Die Grenze lag mWn bei Gehaltsstufe A13 gesamt, also Unterhaltsbeihilfe + Nebenverdienst, das entspricht wohl irgendwas um 2.700 € Nebenverdienst.
Stand: Februar 2020
Stand: Februar 2020
Nachrichten in diesem Thema
Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:08
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:11
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:13
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:20
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 09:24
RE: Nebenverdienst - von MEGast - 10.05.2021, 19:00
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 10:20
RE: Nebenverdienst - von Gast - 04.05.2021, 10:28








