03.05.2021, 19:09
(03.05.2021, 18:44)HerrKules schrieb: Viel realistischer ist es doch andersrum. Geldern wird eher der Student als der 62-jährige Vorsitzende am LG.
Die hohen Tiere bei uns am Gericht (alles alte weiße Männer) beherrschen das Rumgendern mittlerweile perfekt. Jede Email liest sich lächerlicher als die letzte. Man will sich schließlich politisch nicht angreifbar machen, um vor der Pension noch möglichst hoch befördert zu werden.
Die Damen der Geschäftstellen, also diejenigen, von denen man meinen würde, dass sie tatsächlich ein Interesse daran haben, nicht nur "mitgemeint" zu werden, scheißen hingegen komplett drauf. Noch nicht eine gegenderte E-Mail von irgendeiner Justizsekretärin erhalten, sondern nur generisches Maskulinum.
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Klausur nicht gegendert - Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze? - von Prüfungsanfechter - 03.05.2021, 15:43
RE: Klausur nicht gegendert - Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze? - von Gast - 03.05.2021, 15:48
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RE: Klausur nicht gegendert - Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze? - von HerrKules - 03.05.2021, 18:44
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