03.05.2021, 12:39
(02.05.2021, 01:45)Gast schrieb:Ich bin froh, dass es hier auch noch andere Juristen mit Ahnung und Wissen gibt. Ich arbeite im Justizvollzug und mir graut es immer, wenn ich mitbekomme, wieviel Unkenntnis bei dem überwiegenden Teil der Juristen sowie der Normalbevölkerung über Kriminiologie & Pädophile, Wirkung von Strafe etc. herrscht. Wirklich traurig und ich erspare mir solche Diskussionen im Netz mittlerweile, auch wenn man eigentlich immer aufklären sollte.(01.05.2021, 22:51)Gast schrieb: Jeder ist für Prävention & jeder möchte, dass das Verbreiten von Videos von Vergewaltigungen Erwachsener auch angemessen bestraft wird.
Wenn das "jeder" möchte, warum gibt es dann nicht mehr Prävention? Stattdessen wird Geld (dieses ist begrenzt, es muss also eine Auswahlentscheidung getroffen werden) in die Strafverfolgung gesteckt. Mit der jüngsten Reform des § 184b wird zudem weitgehend die Möglichkeit abgeschnitten, das mit Geldauflage oder Strafbefehl zu erledigen. Also zwingend Hauptverhandlung und massive Kosten. Nutzen im Kampf gegen Kindesmissbrauch gleich Null.
Und zu den Vergewaltigungsvideos: Wenn das "jeder" will, warum beschließt er es dann nicht? Oder warum ist bei der Vergewaltigung eine geringere Strafe "angemessen" als bei dem Nacktbild eines Kindes ("Posingbilder") oder einer bloß textlich beschriebenen sexuellen Handlung eines Kindes, das gar nicht real existiert?
Zitat:Aber der beschriebene Mangel von Prävention & eine etwaig milde Bestrafung im Erwachsenenbereich ist doch kein Argument für eine milde Strafe in der hier diskutierten Thematik.
Soll es auch nicht sein. Es soll nur die Verlogenheit der Empörung über die angeblich milde Strafe aufzeigen.
Zitat:Man kann Präventionsarbeit leisten & in allen Bereichen angemessen hart bestrafen.
Ja, auch wenn das leider politisch nicht gewollt zu sein scheint. Und wie gesagt: Die "Arbeit" mit Kindersexpuppen wird als durchaus geeignetes Mittel der Prävention realer Missbrauchstaten gesehen. Diesen Weg hat der Bundestag aber vor kurzem versperrt, mit logisch fehlerhafter Begründung. Und teilweise (hier aber wohl streitiger) wird das auch für Kinderpornografie behauptet.
Zitat:Und jeder, der sich solche Dateien zulegt & verbreitet, trägt eine Mitschuld daran, dass zumindest jenes, dass zur Verbreitung bestimmt ist, produziert wird.
Die tat der Produktion ist bereits abgeschlossen. Die Bilder sind schon im Netz. Gewissermaßen besitzt sie also bereits jedermann, denn jedermann kann problemlos darauf zugreifen. Das Unrecht ist bereits vollendet. An der vollendeten Tat kann niemand mehr teilnehmen oder sie gar fördern. Das ist übrigens in der zugehörigen Literatur völlig unstreitig, dass man keinen Vorwurf auf die vermeintliche Mitschuld an der Produktion dieses Materials begründen kann. Mit einleuchtenden Argumenten.
Zitat:Die Höhe der Strafe hat auch eine Signalwirkung in Richtung aller Besitzer und Verbreiter. Wenn etwas härter bestraft wird, überlegen sich Leute jedenfalls eher, so etwas zu besitzen und zu verbreiten.
Tendenziell vielleicht. Aber doppelt so hohe Strafe bedeutet nicht doppelt so viel Abschreckung. Das gilt besonders im Bereich der Kinderpornografie. Hier tummeln sich (u.a.) Täter, die aus einer suchtähnlich wirkenden Veranlagung heraus handeln. Die lassen sich auch von einer höheren Strafe nicht abschrecken. Und für Otto Normaltäter macht es auch nur einen sehr nachrangigen Unterschied, ob es 10 oder 24 Monate sind, die er da auch Bewährung erhält. Er spekuliert in erster Linie darauf, dass er nicht erwischt wird (diese Wahrscheinlichkeit ist eigentlich auch ziemlich gering, wenn man sich nicht so "dämlich" anstellt, wie dieser Prominente hier). Wird er doch erwischt, dann sind die "Nebenfolgen", insbesondere der völlige Ansehensverlust, wohl deutlich schwerwiegender und nachhaltig beeindruckender als die wie hoch auch immer genaue bestimmte Bewährungsstrafe. Selbst eine tatsächlich vollstreckte Haftstrafe wäre irgendwann abgesessen. Der soziale Makel bei Verurteilungen wegen solcher Taten bleibt wie kaum ein zweiter.
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