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Synergie von Dissthema und Berufswahl
Gast
Unregistered
 
#4
03.05.2021, 09:51
Klar kann es klappen, aber die Erfahrung spricht halt dagegen.
Die Literatur dürfte kein besonderer Punkt sein, denn wenn Du die Diss schreibst (gerade wenn Du länger freigestellt bist), tust Du das idR nicht in der Kanzlei und willst das möglicherweise auch gar nicht, um nicht mit Arbeitsaufträgen behelligt zu werden. 
Wenn es funktionieren kann, dann sicherlich in dem von Dir angesprochenen Freistellungsmodell für ein Jahr. Das ist aber m.E. eher die Ausnahme und auch nicht in der Form, dass man ein Jahr arbeitet und dann nochmal ein Jahr freigestellt wird. Dann gehst Du der Kanzlei ja nach der Einarbeitungszeit schon wieder verloren. Geläufiger sind Modelle mit tage-, wochen- oder monateweiser Freistellung, und da zeigt sich halt, dass sich das nicht immer leicht mit der Arbeit vereinbaren lässt, wenn man bereits zugelassener Anwalt (und nicht WiMa) ist und an laufenden Fällen mitarbeitet. Und mal eben am WE, im Urlaub oder spätabends noch an der Diss arbeiten ist halt auch nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
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Nachrichten in diesem Thema
Synergie von Dissthema und Berufswahl - von cum grano salis - 02.05.2021, 15:32
RE: Synergie von Dissthema und Berufswahl - von Gast - 02.05.2021, 19:15
RE: Synergie von Dissthema und Berufswahl - von cum grano salis - 02.05.2021, 19:56
RE: Synergie von Dissthema und Berufswahl - von Gast - 03.05.2021, 09:51
RE: Synergie von Dissthema und Berufswahl - von Stiller Beobachter - 03.05.2021, 10:10
RE: Synergie von Dissthema und Berufswahl - von Gast - 05.05.2021, 09:56


 

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