02.05.2021, 16:41
(01.05.2021, 09:08)Ref-Gast123 schrieb:(30.04.2021, 11:53)HerrKules schrieb: Verstehe irgendwie nicht, was ihr hier diskutiert. Gibts da irgendeine Besonderheit?
Die Ingebrauchnahme führt (u.U.) zur konkludenten Abnahme. Die Ingebrauchnahme muss der Unternehmer beweisen. Dass vor der Ingebrauchnahme eine Rüge erfolgt ist, muss hingegen der Besteller beweisen (vgl. dazu § 640 III BGB, ist vergleichbar). Kann er das nicht und bestreitet der Unternehmer die Rüge, hat er halt Pech gehabt?
Verstehe nicht, was das mit negativen Tatsachen zu tun haben soll. Der Vorbehalt ist keine negative Tatsache, die der Unternehmer beweisen müsste. Die Beweislast ändert sich bei negativen Tatsachen gar nicht, nur die Darlegungslast. Man kann auch nicht einfach aus jedem Merkmal/jeder Einwendung eine negative machen, weil man es aus Sicht der anderen Partei sieht.
Also bist du der Meinung, dass hier keine negative Tatsache vorliegt und der Besteller beweisen muss, dass er die Mängel gerügt hat?
Natürlich. Warum auch nicht?
Die Tatsache, dass eine Rüge erfolgt ist, ist doch eine positive Tatsache.
So ganz verstehe ich das Problem das Threaderstellers nicht.
Nachrichten in diesem Thema
konkludente Abnahme - von Ref-Gast123 - 29.04.2021, 16:44
RE: konkludente Abnahme - von Gast - 29.04.2021, 18:10
RE: konkludente Abnahme - von Gast - 29.04.2021, 18:25
RE: konkludente Abnahme - von Ref-Gast123 - 29.04.2021, 18:25
RE: konkludente Abnahme - von Gast - 29.04.2021, 18:51
RE: konkludente Abnahme - von Ref-Gast123 - 29.04.2021, 19:04
RE: konkludente Abnahme - von Gast - 30.04.2021, 10:59
RE: konkludente Abnahme - von HerrKules - 30.04.2021, 11:53
RE: konkludente Abnahme - von Ref-Gast123 - 01.05.2021, 09:08
RE: konkludente Abnahme - von Gast - 02.05.2021, 16:41
RE: konkludente Abnahme - von omnimodo - 02.05.2021, 19:49