29.04.2021, 10:49
(29.04.2021, 10:19)HerrKules schrieb:(23.04.2021, 13:19)Gasto schrieb:(23.04.2021, 11:29)HerrKules schrieb: So ganz falsch liegt der TE nicht. Der Umsatz ist z.T. ja gar nicht zu beziffern. Wenn nach RVG abgerechnet wird oder die gebillten Stunden zusammengestrichen werden müssen, weil die Rechnung sonst zu hoch wird, dann ist die Mitarbeit am Fall eines anderen (des Partners) ja kaum zu quantifizieren. Oder der Partner gibt einem nur die blöden 2000€-Mandante, die die Tochter des seines besten Mandanten anbringt.
Es gibt da einen Punkt in der Realität, den viele Studenten/Berufseinsteiger übersehen: Es ist oftmals egal, wer "schuld" hat. Es geht um das Ergebnis, die Schuldfrage stellt der Chef nicht. Ein wirtschaftlich nicht rentabler Mitarbeiter wird in der Regel mittelfristig ausgetauscht werden. Wieso er wirtschaftlich nicht rentabel ist, ob das seine Schuld ist oder nicht, das interessiert am Ende selten.
Das ist ein bisschen wie beim Fußball. Wenn das Team nicht gewinnt, tauscht man irgendwann den Trainer aus. Egal, ob es am Trainer liegt oder nicht.
Du hast mich falsch verstanden. Mir ging es nicht um Schuld. Für den Arbeitgeber ist relevant, wie viel Umsatz (oder Gewinn) ein Angestellter bringt. Das Problem ist aber, wie man diesen Umsatz beziffern soll. Einfach nur die Abrechnungen der Mandate, die der Angestellte (alleine) bearbeitet hat anzuschauen, verzerrt das Bild eben.
Beispiel: Tochter des Geschäftsführeres eines Mittelständlers hatte Autounfall und braucht rechtliche Hilfe. Angestellter RA bearbeitet Unfallmandat super, gibt 2000€ Umsatz. Dafür hat der Angestellte aber ewig gebraucht. Geschäftsführer findet Einsatz super und bleibt deswegen mit der Gesellschaft beim Partner des Angestellten, statt, wie geplant, zu einer größeren Kanzlei zu wechseln. Umsatz: 50.000€.
Die 50.000€ tauchen auf keinem Zettel auf. Dass die ggf. Arbeitgeber, insbesondere bei Verhandlungen, nur die Zahlen gelten lassen, die schwarz auf weiß auf einer Rechnung stehen, mag sein. Ist dann aber nicht besonders weitsichtig.
Natürlich gibt es so Fälle und sowas macht man mal. Wenn ich einen Aufsatz schreibe oder ein Webinar für (potentielle) Mandanten halte, schlägt sich das auch nicht sofort im Umsatz nieder. Das drückt meinen Umsatz aber nicht großartig, sondern läuft eben unter ferner liefen. Und ich erwähne es in meinen Gehaltsverhandlungen natürlich auch im Sinne von "ich arbeite nicht nur stur ab, sondern mach auch was für die Kanzlei". So könnte man es in deinem Fall auch einbringen.
Wenn ich als angestellter RA aber nur/überwiegend diese "Bullshit" Fälle bearbeite, dann sollte ich mir doch Gedanken machen. Darum ging es mir.
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