20.04.2021, 17:26
(20.04.2021, 17:16)hallokurt schrieb: Liebe Leute,
ich bin angestellter RA und habe gekündigt und fange zum 15.05. 2021 woanders an. Mein derzeitiger Arbeitgeber trägt noch Fristen für den Zeitraum nach meinem Ausstieg aus der Kanzlei ein. Ich bin mir sicher, dass ich es auch nicht schaffen werde, alle Fristen für den Zeitraum nach dem 15.05.2021 zu schaffen.
Es dürfte doch das Problem des AG sein, die Fristen nach dem 15.05.2021 zu wahren, oder?
Natürlich. Einfach darauf hinweisen, dass die Fristen in der Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen und gut ist.
Nachrichten in diesem Thema
Fristeneintrag trotz Kündigung - von hallokurt - 20.04.2021, 17:16
RE: Fristeneintrag trotz Kündigung - von Gast - 20.04.2021, 17:26

