18.04.2021, 03:16
Stuckenberg >>> Rostalski
Zumindest gemessen an dem (freilich und hoffentlich) hohen Maßstab, den man an eine strafrechtliche Habilitationsschrift anlegen darf/muss, ist das Werk der rezensierten Autorin nunmal schlicht... naja... scheiße. Eine Halilitationsschrift soll einen tiefgehenden und wertvollen Beitrag zur Wissenschaft darstellen und zur Prägung zukünftiger Diskurse geeignet sein. Abgesehen davon, dass das vielleicht auch auf andere Hablitationsschriften nicht zutrifft: Auf diese hier trifft es ganz sicher nicht zu. Man kann nicht anders, als dem Rezensenten zuzustimmen: Die Arbeit ist aufgrund eines grundlegenden Fehlverständnisses nunmal wissenschaftlich unbrauchbar. Oder möchte hier jemand deren wissenschaftlichen Nutzen aufzeigen?
Dass die rezensierte Autorin mit dieser Arbeit an die Uni Köln berufen wurde, war schon vor dem Erscheinen dieser Rezension etwas "überraschend". Wer sich selber auf ein so hohes Podium begibt (die rezensierte Autorin ist auch im Übrigen ersichtlich sehr um Wahrnehmung bemüht), der stellt sich damit vor die Agen von vielen. Und unter all den Augenpaaren gibt es dann auch welche mit eher kritischem Blick. Diesen kritischen Blick hätten eigentlich schon die Gutachter ihrer Habilitation, die Gutachter im Berufungsverfahren oder die Berufungskommission zeigen müssen. Damit wären die Interessen der Allgemeinheit geworden und nebenbei die der rezensierten Autorin. Insbesondere hätte diese damsl die Habiliationsschrift noch überarbeiten können.
Stuckenberg ist kritisch, ohne Frage. Er lässt nichts aus. Aber genau das muss der Maßstab sein. Hätte man die Rezension "netter" formulieren können? Vielleicht, wobei ich sie jedenfalls nicht für von zu beanstandenden Formulierungen durchzogen halte. Am Ende wäre so oder so auch eine denkbarst nüchterne Auflistung der gravierendsten Fehler der Arbeit noch immer objektiv "vernichtend" gewesen. Die Habilitationsschrift lässt kein anderes Urteil zu.
Bedenklich ist allein der "Hinweis" darauf, dass diese Arbeit geeignet sein soll, zukünftig in Lehrveranstaltungen zur jruitischen Arbeitsweise als Negativbeispiel zu fungieren. Der Hinweis auf die Literatur zu einer Phase der NS-Zeit ist aber (leider) berechtigt und wohl auch (leider) notwendig. Die rezensierte Autorin hat Formulierungen gewählt, die in Programmschriften gehören, aber nicht in wissenschaftliche Untersuchungen.
Man muss sich hier vor Augen halten, dass es nicht um die Bewertung der Klassenarbeit einer Grundschülerin ging, welche diese Arbeit schreiben musste und ja noch lernen soll. Die rezensierte wurde (wohl zu Unrecht) auf einen W3-Lehrstuhl an einer der angesehensten Fakultäten des deutschsprachigen Raums berufen. Da soll man eigentlich nur hinkommen, wenn man in jeder Hinsicht ausgelernt hat und ein Maximum an fachlicher Qualifikation mitbringt. Sie hat zukünftige Habilitationsschriften zu bewerten, hat aber selber nichts Gescheites produziert. Das ist gefährlich.
Bevor Missverständnisse aufkommen: In einem sozialen Netzwerk wird "gemunkelt", dass Stuckenberg sich ebenso wie Rostalski auf den Lehrstuhl an der Uni Köln beworben hätte, dann aber abgelehnt wurde. Das ist schlichtweg unwahr.
Zu Lebenslauf von Rostalski, und das auch nur, weil das hier aufgeworfen wurde:
Sooo beindruckend ist er nicht, jedenfalls nicht gemessen am Vergleichsmaßsstab der Professorenschaft. Hier schreibt ein anderer Gast, dass es sogar "der beindruckendste" sei, den er je zu Professoren gelesen habe. Das kann ich nicht nachvollziehen. In dem Lebenslauf fällt auf, dass sowohl das erste Examen (dort ist der Schwerpunkt mitgezählt) als auch das zweite Examen jeweils mit "gut" bestanden wurde. In den Reihen der Professoren ist das keine Seltenheit. Dissertation und Habilitation hat auch jeder Professor (und der eine oder andere Anwalt/Richter), wobei sie sich hier dadurch von den anderen unterscheidet, dass ihre Hablitationsschrift nunmal leider... scheiße ist.
Nur anmerken, aber ausdrücklich nicht bewerten, möchte ich, dass die heutige Professorin damals offenbar keine post-doc-Stelle hatte. Sie war externe Habilitandin, was sonst eher bei Rechtsanwälten(/Richtern) vorkommt ist.
Dann gibt es da noch einen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt in den USA. Dieser ist schick und den bekommt nicht jeder. Der Rezensent (Stuckenberg) hat vom DAAD aber ein ganzes LLM-Studium an der Harvard Uni bekommen. Allgemein ist sowas für Habilitanden (!) nicht mehr etwas völlig Außergewöhnliches. Abgesehen davon, dass diese Forschungsaufenthalt womöglich "überfördert" war: Wo sind dessen Arbeitsergebnisse? Zum strafprozessualen System (u.a.) der USA macht die rezensierte Autorin nur widersprüchliche Aussagen und lässt ihre Kenntnisse dafür auch nur in einer Tiefe einfließen, die nicht auch nur einen Tag "Forschung" in den USA rechtfertigen können.
im Übrigen enthält der Lebenslauf keine nennenswerten Stationen mehr. Er ist nur etwas "aufgebläht".
Man kann sich darüber streiten, ob es einem guten "Stil" entspricht, auf seiner akademischen Webseite die Noten aus Abitur, beiden Examina und einer während des Studiums erworbenen Zusatzqualifikation zu erwähnen. Man kann sich darüber streiten, ob es einem guten "Stil" entspricht, auf dieser Webseite die Ablehnung von Stellenangeboten an anderen Fakultäten aufzulisten (seltsamerweise [nur] bei Jura weit verbreitet). Aber hier:
Die Professorin führt zum einen auf, dass Sie das Angebot einer W2-Professur abgelehnt hat, als sie schon eine W3-Professur inne hatte. Sie führt zum anderen ein Auswahlverfahren an, bei dem sie letztendlich gar nicht ausgewählt wurde. Das ist selten, wenn nicht einmalig.
Zumindest gemessen an dem (freilich und hoffentlich) hohen Maßstab, den man an eine strafrechtliche Habilitationsschrift anlegen darf/muss, ist das Werk der rezensierten Autorin nunmal schlicht... naja... scheiße. Eine Halilitationsschrift soll einen tiefgehenden und wertvollen Beitrag zur Wissenschaft darstellen und zur Prägung zukünftiger Diskurse geeignet sein. Abgesehen davon, dass das vielleicht auch auf andere Hablitationsschriften nicht zutrifft: Auf diese hier trifft es ganz sicher nicht zu. Man kann nicht anders, als dem Rezensenten zuzustimmen: Die Arbeit ist aufgrund eines grundlegenden Fehlverständnisses nunmal wissenschaftlich unbrauchbar. Oder möchte hier jemand deren wissenschaftlichen Nutzen aufzeigen?
Dass die rezensierte Autorin mit dieser Arbeit an die Uni Köln berufen wurde, war schon vor dem Erscheinen dieser Rezension etwas "überraschend". Wer sich selber auf ein so hohes Podium begibt (die rezensierte Autorin ist auch im Übrigen ersichtlich sehr um Wahrnehmung bemüht), der stellt sich damit vor die Agen von vielen. Und unter all den Augenpaaren gibt es dann auch welche mit eher kritischem Blick. Diesen kritischen Blick hätten eigentlich schon die Gutachter ihrer Habilitation, die Gutachter im Berufungsverfahren oder die Berufungskommission zeigen müssen. Damit wären die Interessen der Allgemeinheit geworden und nebenbei die der rezensierten Autorin. Insbesondere hätte diese damsl die Habiliationsschrift noch überarbeiten können.
Stuckenberg ist kritisch, ohne Frage. Er lässt nichts aus. Aber genau das muss der Maßstab sein. Hätte man die Rezension "netter" formulieren können? Vielleicht, wobei ich sie jedenfalls nicht für von zu beanstandenden Formulierungen durchzogen halte. Am Ende wäre so oder so auch eine denkbarst nüchterne Auflistung der gravierendsten Fehler der Arbeit noch immer objektiv "vernichtend" gewesen. Die Habilitationsschrift lässt kein anderes Urteil zu.
Bedenklich ist allein der "Hinweis" darauf, dass diese Arbeit geeignet sein soll, zukünftig in Lehrveranstaltungen zur jruitischen Arbeitsweise als Negativbeispiel zu fungieren. Der Hinweis auf die Literatur zu einer Phase der NS-Zeit ist aber (leider) berechtigt und wohl auch (leider) notwendig. Die rezensierte Autorin hat Formulierungen gewählt, die in Programmschriften gehören, aber nicht in wissenschaftliche Untersuchungen.
Man muss sich hier vor Augen halten, dass es nicht um die Bewertung der Klassenarbeit einer Grundschülerin ging, welche diese Arbeit schreiben musste und ja noch lernen soll. Die rezensierte wurde (wohl zu Unrecht) auf einen W3-Lehrstuhl an einer der angesehensten Fakultäten des deutschsprachigen Raums berufen. Da soll man eigentlich nur hinkommen, wenn man in jeder Hinsicht ausgelernt hat und ein Maximum an fachlicher Qualifikation mitbringt. Sie hat zukünftige Habilitationsschriften zu bewerten, hat aber selber nichts Gescheites produziert. Das ist gefährlich.
Bevor Missverständnisse aufkommen: In einem sozialen Netzwerk wird "gemunkelt", dass Stuckenberg sich ebenso wie Rostalski auf den Lehrstuhl an der Uni Köln beworben hätte, dann aber abgelehnt wurde. Das ist schlichtweg unwahr.
Zu Lebenslauf von Rostalski, und das auch nur, weil das hier aufgeworfen wurde:
Sooo beindruckend ist er nicht, jedenfalls nicht gemessen am Vergleichsmaßsstab der Professorenschaft. Hier schreibt ein anderer Gast, dass es sogar "der beindruckendste" sei, den er je zu Professoren gelesen habe. Das kann ich nicht nachvollziehen. In dem Lebenslauf fällt auf, dass sowohl das erste Examen (dort ist der Schwerpunkt mitgezählt) als auch das zweite Examen jeweils mit "gut" bestanden wurde. In den Reihen der Professoren ist das keine Seltenheit. Dissertation und Habilitation hat auch jeder Professor (und der eine oder andere Anwalt/Richter), wobei sie sich hier dadurch von den anderen unterscheidet, dass ihre Hablitationsschrift nunmal leider... scheiße ist.
Nur anmerken, aber ausdrücklich nicht bewerten, möchte ich, dass die heutige Professorin damals offenbar keine post-doc-Stelle hatte. Sie war externe Habilitandin, was sonst eher bei Rechtsanwälten(/Richtern) vorkommt ist.
Dann gibt es da noch einen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt in den USA. Dieser ist schick und den bekommt nicht jeder. Der Rezensent (Stuckenberg) hat vom DAAD aber ein ganzes LLM-Studium an der Harvard Uni bekommen. Allgemein ist sowas für Habilitanden (!) nicht mehr etwas völlig Außergewöhnliches. Abgesehen davon, dass diese Forschungsaufenthalt womöglich "überfördert" war: Wo sind dessen Arbeitsergebnisse? Zum strafprozessualen System (u.a.) der USA macht die rezensierte Autorin nur widersprüchliche Aussagen und lässt ihre Kenntnisse dafür auch nur in einer Tiefe einfließen, die nicht auch nur einen Tag "Forschung" in den USA rechtfertigen können.
im Übrigen enthält der Lebenslauf keine nennenswerten Stationen mehr. Er ist nur etwas "aufgebläht".
Man kann sich darüber streiten, ob es einem guten "Stil" entspricht, auf seiner akademischen Webseite die Noten aus Abitur, beiden Examina und einer während des Studiums erworbenen Zusatzqualifikation zu erwähnen. Man kann sich darüber streiten, ob es einem guten "Stil" entspricht, auf dieser Webseite die Ablehnung von Stellenangeboten an anderen Fakultäten aufzulisten (seltsamerweise [nur] bei Jura weit verbreitet). Aber hier:
Die Professorin führt zum einen auf, dass Sie das Angebot einer W2-Professur abgelehnt hat, als sie schon eine W3-Professur inne hatte. Sie führt zum anderen ein Auswahlverfahren an, bei dem sie letztendlich gar nicht ausgewählt wurde. Das ist selten, wenn nicht einmalig.
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