12.04.2021, 20:10
(11.04.2021, 16:21)Gast* schrieb:(11.04.2021, 15:52)Gast schrieb:(11.04.2021, 14:24)Gast* schrieb:Hm... ich finde dann staut sich einfach zu viel; meiner Meinung nach entweder § 358a ZPO oder gleich ein Beweistermin; lasse mich aber gerne eines besseren belehren(10.04.2021, 17:43)Richter schrieb: Ich (LG, Zivilkammer) habe auch gute Erfahrungen damit gemacht, direkt nach der Klageerwiderung zu terminieren. Ich schwanke derzeit immer noch, ob ich eher nur einen „Erörterungstermin“ mit den Parteien machen sollte oder gleich auch einen Beweistermin. Konnte mit letzterer Herangehensweise viele Sachen in einem Termin erledigen, aber habe dadurch auch wenig Vergleiche. Die sind bei mir im Rechtsgebiet aber eh seltener... Hinweise erst im Termin sind natürlich auch oft problematisch, weil dann meistens eine Schriftsatznachlassfrist gewährt werden muss. Wenn man diese Hinweise vorher geben will, muss man natürlich das Verfahren gut durchdacht haben, sind dann aber vom Zeitpunkt am günstigsten, weil zum
Termin alles geklärt ist.
Wie seht ihr das?
Ich terminiere in der Regel auch spätestens nach Eingang der Replik, habe mir aber grds abgewöhnt, Zeugen zum ersten Termin zu laden, weil man sich damit die schnelle Vergleichsmöglichkeit kaputt macht („wenn die Zeugen schon da sind, können wir sie auch anhören...“) und die Parteien ggf ohnehin noch kurzfristig mit irgendwas Neuem ankommen. Ich mache dann lieber einen gesonderten Beweistermin, wenn klar ist, dass sich die Sache nicht einfach so erledigen lässt.
Es gibt sicherlich Rechtsgebiete, in denen man am besten nach § 358a ZPO vorgeht, weil klar ist, dass man die Sache ohne Gutachten nicht erledigt bekommt (z. B. Arzthaftungssachen). Aber bei den meisten allgemeinen Zivilsachen macht man sich ggf sehr viel unnötige Arbeit, wenn man die Akte bereits bei der Terminierung vollständig durchdenkt (häufig genug kommt erst kurz vor dem Termin noch neuer Vortrag), alle Zeugen lädt und diese dann auch noch anhört, wenn es möglicherweise damit getan ist, sich die Akte in der Woche vorm Termin in Ruhe anzuschauen und mit den Parteien im Termin die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Und wenn die Sache dann nicht entscheidungsreif ist und die Parteien sich nicht vergleichen wollen, ist der nächste Schritt klar, nämlich eine Beweisaufnahme. Wenn ich mir durch das Vorgehen nur in 2 von 10 Fällen eine Beweisaufnahme und ein Urteil spare, dann lohnt sich m. E. bereits der vermeintlich doppelte Aufwand (der ja gar nicht so groß ist, weil ich beim 2. Termin schon im Verfahren drin bin).
Sprichst du denn vom LG oder AG? Kann beide Argumente gut verstehen. Am AG würde ich auch eher nur einen Erörterungstermin machen. Vielleicht sollte man einen Mittelweg einschlagen.
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Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 01:40
RE: Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 06:06
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RE: Richtig viel erledigen - von GastNRW23 - 10.04.2021, 08:25
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RE: Richtig viel erledigen - von El Oso - 10.04.2021, 08:42
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