20.10.2017, 17:49
(20.10.2017, 16:40)Gastabc schrieb: Also an sich müsste dir mit etwas Überlegung selbst schon klar sein, dass eine Klausur aus Juni (!), von der du jetzt sogar das Ergebnis weißt UND es 45 Min Schreibverlängerung gab was den Fehler ausgleicht (es passiert übrigens häufiger mal, dass Sachen nicht ganz richtig sind - das ist jetzt traurigerweise auch kein Einzelfall), nunmehr im bald November nicht mehr gerügt oder sonstwie gegen angegangen werden kann.
Also kurze Antwort: nein, da kannst du nichts mehr machen.
Also mich würde das auch interessieren :)
Hätten die Betroffenen sofort danach nen Brief schicken sollen ? Ich finde die Vorstellung schrecklich mehr als 5 Stunden schreiben zu müssen ....
Abgesehen davon ist das ja auch nicht gerade fair. Vorallem werden ja nicht alle gleichzeitig Bescheid bekommen d.h. manche haben vielleicht erst 10 min geschrieben und andere über 1 Stunde. Art 3GG ?
Juni ist vermutlich alles zu spät- aber wenn das noch in der Widerrufsfrist nach den Ergebnissen gerügt würde ?
Ich habe auf die Schnelle kein Urteil zum Thema gefunden ( auch ein Zeichen ...)
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Fehlerhafter Sachverhalt - von Gast - 20.10.2017, 09:55
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