20.10.2017, 16:40
Also an sich müsste dir mit etwas Überlegung selbst schon klar sein, dass eine Klausur aus Juni (!), von der du jetzt sogar das Ergebnis weißt UND es 45 Min Schreibverlängerung gab was den Fehler ausgleicht (es passiert übrigens häufiger mal, dass Sachen nicht ganz richtig sind - das ist jetzt traurigerweise auch kein Einzelfall), nunmehr im bald November nicht mehr gerügt oder sonstwie gegen angegangen werden kann.
Also kurze Antwort: nein, da kannst du nichts mehr machen.
Also kurze Antwort: nein, da kannst du nichts mehr machen.
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Fehlerhafter Sachverhalt - von Gast - 20.10.2017, 09:55
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Gast - 20.10.2017, 12:51
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Gast - 20.10.2017, 14:10
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Gast - 20.10.2017, 14:52
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Gastabc - 20.10.2017, 16:40
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Gastlili - 20.10.2017, 17:49
RE: Fehlerhafter Sachverhalt - von Fast - 20.10.2017, 18:26