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  5. Richtig viel erledigen
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Richtig viel erledigen
Gast
Unregistered
 
#18
11.04.2021, 15:52
(11.04.2021, 14:24)Gast* schrieb:  
(10.04.2021, 17:43)Richter schrieb:  Ich (LG, Zivilkammer) habe auch gute Erfahrungen damit gemacht, direkt nach der Klageerwiderung zu terminieren. Ich schwanke derzeit immer noch, ob ich eher nur einen „Erörterungstermin“ mit den Parteien machen sollte oder gleich auch einen Beweistermin. Konnte mit letzterer Herangehensweise viele Sachen in einem Termin erledigen, aber habe dadurch auch wenig Vergleiche. Die sind bei mir im Rechtsgebiet aber eh seltener... Hinweise erst im Termin sind natürlich auch oft problematisch, weil dann meistens eine Schriftsatznachlassfrist gewährt werden muss.  Wenn man diese Hinweise vorher geben will, muss man natürlich das Verfahren gut durchdacht haben, sind dann aber vom Zeitpunkt am günstigsten, weil zum
Termin alles geklärt ist. 

Wie seht ihr das?


Ich terminiere in der Regel auch spätestens nach Eingang der Replik, habe mir aber grds abgewöhnt, Zeugen zum ersten Termin zu laden, weil man sich damit die schnelle Vergleichsmöglichkeit kaputt macht („wenn die Zeugen schon da sind, können wir sie auch anhören...“) und die Parteien ggf ohnehin noch kurzfristig mit irgendwas Neuem ankommen. Ich mache dann lieber einen gesonderten Beweistermin, wenn klar ist, dass sich die Sache nicht einfach so erledigen lässt.
Hm... ich finde dann staut sich einfach zu viel; meiner Meinung nach entweder § 358a ZPO oder gleich ein Beweistermin; lasse mich aber gerne eines besseren belehren
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Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 01:40
RE: Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 06:06
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RE: Richtig viel erledigen - von GastNRW23 - 10.04.2021, 08:25
RE: Richtig viel erledigen - von El Oso - 10.04.2021, 08:48
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RE: Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 09:48
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RE: Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 11:04
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RE: Richtig viel erledigen - von Gast - 11.04.2021, 15:52
RE: Richtig viel erledigen - von Gast* - 11.04.2021, 16:21
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