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  5. fehlerhafte Besetzung des Gerichts
Antworten

 
fehlerhafte Besetzung des Gerichts
Revisionist
Unregistered
 
#1
10.04.2021, 15:07
Hi!


Ich schaue mir gerade nochmal die Revision an.
Mir ist dabei aufgefallen, dass im Rahmen von 338 Nr. 1 bei Abwesenheit eines Beisitzers auch immer wieder auf §21 f GVG als absoluten Revisionsgrund verwiesen wird, wenn kein entsprechender Grund vorlag (Probleme: Urlaub, Erkrankung etc...).

Der 21 f GVG spricht aber doch nur vom Vorsitzenden? Ist das dennoch richtig, wird es hier analog angewandt oder was ist Sache?

Kann mir jemand helfen?

Merci beaucoup :)
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Nachrichten in diesem Thema
fehlerhafte Besetzung des Gerichts - von Revisionist - 10.04.2021, 15:07
RE: fehlerhafte Besetzung des Gerichts - von gvg - 11.04.2021, 09:26
RE: fehlerhafte Besetzung des Gerichts - von Revisionist - 11.04.2021, 10:08
RE: fehlerhafte Besetzung des Gerichts - von Landvogt - 11.04.2021, 11:14


 

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