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Richtig viel erledigen
El Oso
Unregistered
 
#6
10.04.2021, 08:48
(10.04.2021, 08:25)GastNRW23 schrieb:  Fürs AG:

Ich mache fast immer schriftliches Vorverfahren, frühen ersten Termin nur, wenn Kläger es ausdrücklich möchte oder bei Räumung mal. 
Schriftsätze werden bei Vorlage maximal überflogen, keine Hinweise vorab. Nach der Replik, Akte lesen, dann je nach dem: zeitnah terminieren, 358a oder 128. Wenn Termin, dann fast immer Parteien laden, Zeugen nur bei Verkehrsunfällen oder in aussichtslosen Fällen. Im Termin (kurz) den Sachverhalt schildern, oft aber auch überflüssig, weil hinreichend bekannt. Offen ansprechen, was Sache ist (rechtlich, beweismäßig) und Vergleich vorschlagen. Wenn kein Vergleich und BA erforderlich, geht es halt weiter.

Man darf nicht in jede Karotte beißen, die einem die Anwälte hinhalten. Wer einfach immer Beweis erhebt, kann nicht fertig werden.

Kann man am Landgericht genauso machen. Früher erster Termin, wie oben empfohlen, ist m.E. in den seltensten Fällen hilfreich und führt nicht unbedingt dazu, dass die Akten dünn bleiben. Ich sehe da auch überhaupt nicht, dass man das Verfahren in Richtung BA vorspuren würde.
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Richtig viel erledigen - von Gast - 10.04.2021, 01:40
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RE: Richtig viel erledigen - von GastNRW23 - 10.04.2021, 08:25
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