09.04.2021, 21:50
(09.04.2021, 21:39)IGast schrieb:(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben![]()
Das stimmt schonmal nicht. Wenn du dich arbeitssuchend meldest bekommst du ALG I iHv ca 65% des Ref Gehalts. Nach deinem Vermögen fragt niemand. Erst dann, wenn du eine Aufstockung oder Ähnliches beantragst.
Ich hatte zB auch etwas erspart und habe mich daher arbeitslos gemeldet und die - bei mir - 600€ genommen ohne aber Wohngeld zu beantragen
Okay danke ich kenn mich da halt null aus, dachte das wäre dann sowas Betrug, wenn ich Geld erhalten würde, obwohl ich Geld habe :D also soll man sich einfach Arbeitssuchend melden okay
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Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 09.04.2021, 21:20
RE: Arbeitssuchend melden - von Mannomann - 09.04.2021, 21:37
RE: Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 09.04.2021, 21:52
RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 09.04.2021, 21:39
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RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 10.04.2021, 02:13
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