09.04.2021, 21:37
(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben
Kannst du natürlich gern machen, da spart die Versichertengemeinschaft

Blöd ist natürlich, die fehlende Anrechnung in der RV. Könntest du natürlich umgehen indem du dich nur arbeitslos meldest, ohne Leistungen zu beziehen.
Krankenkasse möchten aber auch noch bezahlt werden.
Und i.Ü. gibt's ne Sperrzeit, wenn du dich tatsächlich erst nach der Mündlichen arbeitssuchend melden solltest .
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Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 09.04.2021, 21:20
RE: Arbeitssuchend melden - von Mannomann - 09.04.2021, 21:37
RE: Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 09.04.2021, 21:52
RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 09.04.2021, 21:39
RE: Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 09.04.2021, 21:50
RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 10.04.2021, 02:13
RE: Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 10.04.2021, 10:42
RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 10.04.2021, 10:56
RE: Arbeitssuchend melden - von Gastt - 10.04.2021, 11:25
RE: Arbeitssuchend melden - von Hessin123 - 10.04.2021, 12:49
RE: Arbeitssuchend melden - von Gast - 10.04.2021, 11:29