09.04.2021, 14:09
(09.04.2021, 13:33)Gast schrieb: Liebe Mitglieder,
In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.
Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden?
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen?
Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?![]()
Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
Wenn dort TV-L 13 und A13 steht, bedeutet das, dass jemand, der bereits Beamter ist und sich dort bewirbt, dort weiter als Beamter mit A13 tätig sein kann. Wenn Du keiner bist, gibt es TV-L 13, also bedeutend weniger. Ob ggf. später Verbeamtung möglich ist, steht bei den Stellen grds. dabei. Wie jemand schon schrieb-das kann der Fall sein, muss aber nicht und selbst wenn es nach der Anzeige möglich ist, heißt das nicht, dass man auch später Beamter wird.
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TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 13:33
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 13:40
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 14:09
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 18:33
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 14:27
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 19:43
RE: TV-L 13 - von Gast - 09.04.2021, 22:16
RE: TV-L 13 - von Recht_BW - 21.04.2024, 09:53
RE: TV-L 13 - von juraistschön - 21.04.2024, 13:36