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KostenR
Fitz
Unregistered
 
#2
11.10.2017, 17:09
Ne Erweiterung wäre nicht wirklich sinnvoll, wenn die Niederlage vorprogrammiert ist. Besser wäre ein Beklagtenwechsel nach 263 analog, 269 ZPO. Der Kläger trägt dann die Kosten des alten Beklagten.

Zurücknehmen und neu klagen ist wenig sinnvoll.
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Nachrichten in diesem Thema
KostenR - von Nordlucht - 11.10.2017, 16:49
RE: KostenR - von Fitz - 11.10.2017, 17:09


 

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