10.10.2017, 19:51
(10.10.2017, 19:27)Nordlicht schrieb: Moin,
ich hänge mich mal an, da ich gerade die Gebühren "übe".
Hätte der Kl zurück genommen, dann wären die Gerichtskosten doch nur noch 1 statt 3 Gebühren. Wie ist das mit dem Rest. Hätte er alles zahlen müssen?
Jetzt nehm ich mal an, dass die Erweiterung eine Streitverkündung ist. Der Kl wird doch verlieren (bei dem Hinweis) und ev gegen den Vermieter gewinnen. Hat er dann die Hälfte der Gerichtskosten und dazu alle Kosten von B1? Wäre Zurück nehmen und neu klagen nicht günstiger?
Das ist m.E. kein Fall der Streitverkündung. Das würde voraussetzen, dass die Niederlage gegen den Verwalter Bedingung für die Haftung des Vermieters ist. Das ist aber nicht der Fall.
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Klage Erweiterung zulässig? - von Richter in spe oder so 2 - 09.10.2017, 12:53
RE: Klage Erweiterung zulässig? - von Horst - 10.10.2017, 13:50
RE: Klage Erweiterung zulässig? - von Nordlicht - 10.10.2017, 19:27
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