09.10.2017, 12:53
Hey Leute,
Ich hab heute morgen meine erste Akte bekommen und bin überfordert *ächzt*
Zum Sachverhalt: Kläger gegen ehemaligen Vermieter auf Kosten für Schönheitsreparaturen zum Auszug. Kläger hat zunächst den Verwalter verklagt, weil die gesagt haben sollen "du musst tapezieren". Verwalter hat sich eingelassen, dass keine Pflicht war und schlecht gearbeitet wurde. Jetzt hat mein Ausbilder vor 2 Wochen nen Hinweis erlassen, dass Kl überlegen soll die Klage zurück zu nehmen.
Post von Freitag: nö, keine Rücknahme, aber Erweiterung der Klage auf den Vermieter.
Ich soll jetzt überlegen, ob und wie es weitergeht. Bei Bedarf auch den Schriftsatz entwerfen.
Ich hab heute morgen meine erste Akte bekommen und bin überfordert *ächzt*
Zum Sachverhalt: Kläger gegen ehemaligen Vermieter auf Kosten für Schönheitsreparaturen zum Auszug. Kläger hat zunächst den Verwalter verklagt, weil die gesagt haben sollen "du musst tapezieren". Verwalter hat sich eingelassen, dass keine Pflicht war und schlecht gearbeitet wurde. Jetzt hat mein Ausbilder vor 2 Wochen nen Hinweis erlassen, dass Kl überlegen soll die Klage zurück zu nehmen.
Post von Freitag: nö, keine Rücknahme, aber Erweiterung der Klage auf den Vermieter.
Ich soll jetzt überlegen, ob und wie es weitergeht. Bei Bedarf auch den Schriftsatz entwerfen.
Nachrichten in diesem Thema
Klage Erweiterung zulässig? - von Richter in spe oder so 2 - 09.10.2017, 12:53
RE: Klage Erweiterung zulässig? - von Horst - 10.10.2017, 13:50
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